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Arbeitskraefteueberlassung

cinnamon GmbH Hospitality & Promotion

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Handelsgericht Wien FN 305544f
Geschäftsführer Dipl.-Jur. Jens Ortel

Die cinnamon GmbH ist aufrechtes und ordentliches Mitglied der WKÖ

cinnamon ABG & Datenschutz


Allgemeine Geschäftsbedingungen der cinnamon Hospitality & Promotion GmbH

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeführten geschlechtsspezifischen Bezeichnungen sind als geschlechtsneutral zu werten und sprechen im Sinne der Gleichbehandlung sowohl das weibliche als auch das männliche Geschlecht an.

1.Geltungsbereich: 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der cinnamon Hostessen & Promotion GmbH (nachstehend cinnamon GmbH), umfassend die Arbeitskräfteüberlassung sowie die angebotenen ganzeinheitlichen Personal- und Veranstaltungskonzepte. Mit Vertragsabschluss, jedoch spätestens mit der Inanspruchnahme der Leis- tungen, gelten die AGB als vereinbart und werden Bestandteil des zwischen der cinnamon GmbH und dem Auftragge- ber abgeschlossenen Vertrages.Anderslautende AGBs des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens der cinnamon GmbH.

2. Vertragsabschluss: 

Verträge zwischen der cinnamon GmbH und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch die cinnamon GmbH zustande, Angebote seitens der cinnamon GmbH sind freibleibend.

3. Schriftform:

Vertragsänderungen oder Änderungen der AGBs bedürfen ausdrücklich der Schriftform. Vereinbarte Änderungen gel- ten nur für das entsprechende Vertragsverhältnis, jedoch nicht für frühere oder zukünftige Aufträge.

4. Leistungsumfang: 

Die vertragliche Leistungsverpflichtung ergibt sich aus der mit der cinnamon GmbH vereinbarten individuell erstellten Leistungsbeschreibung, welche dem Vertrag zugrunde gelegt wird.Die cinnamon GmbH ist berechtigt, Dritte mit der ganzen oder teilweisen Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu beauftragen.Ob es sich um reine Arbeitskräfteüberlassung oder sonstige Agenturleistungen handelt, wird individuell in den jeweili- gen Aufträgen definiert. Im Zweifel werden Agenturleistungen erbracht.

a. Leistungsumfang der Arbeitskräfteüberlassung

Gegenstand der Arbeitskräfteüberlassung ist die Bereitstellung der benötigten Arbeitskräfte und nicht die Er- bringung bestimmter Leistungen. Ein bestimmter Arbeitserfolg wird nicht geschuldet. Die überlassenen Arbeits- kräfte stehen unter der Weisung und Verantwortung des Beschäftigers. Dieser ist verpflichtet alle einschlägigen Bestimmungen betreffend die überlassenen Arbeitskräfte, insb. des AÜG, gesetzliche odervertraglich vereinbarte Arbeitszeiten sowie Sicherheits- und Unfallpräventionsvorschriften zu beachten.

Für die Dauer der Überlassung ist der Beschäftiger verpflichtet die Arbeitskräfte entsprechend einzuweisen, auf- zuklären und Gefahrenabwehrmaßnahmen zu setzen, sowie allfällige für die Erbringung der Leistung notwendi- ge Arbeitsmittel, insb. Arbeitsschutzkleidung, in entsprechendem Umfang und Ausmaß zur Verfügung zu stellen.

Die Arbeitskräfte der cinnamon GmbH treten in kein Arbeitsverhältnis mit dem Beschäftiger. Der Beschäftiger ist den Arbeitskräften bezüglich der Gleichbehandlungsvorschriften und Diskriminierungsverbote wie ein Arbeitge- ber verpflichtet. Als Arbeitgeber (Überlasser) der überlassenen Arbeitskräfte ist der cinnamon GmbH das Betreten der Arbeitsplätze während der Arbeitszeiten zu gestatten.

Der Beschäftiger ist alleine verantwortlich für jegliche vertrags- oder gesetzeswidrige Beschäftigung der über- lassenen Arbeitskräfte und hält die cinnamon GmbH diesbezüglich schad- und klaglos.

b. Leistungsumfang sonstiger Agenturtätigkeiten und individueller Vereinbarungen

Die cinnamon GmbH erstellt ganzeinheitliche Personalkonzepte und Veranstaltungskonzepte und kümmert sich um deren Durchführung vor Ort, der Leistungsumfang wird aufgrund individueller Vereinbarungen getroffen und dem Vertragsabschluss zu Grunde liegt. Der Auftraggeber ist verpflichtet der cinnamon GmbH alle Informa- tionen, Unterlagen und Daten, die zur Konzipierung des Leistungsumfanges und zur anschließenden Leistungs- erbringung nötig sind, zur Verfügung zu stellen.

5. Arbeitszeiten:

a. Arbeitszeitenregelung der überlassenen Arbeitskräfte

Für die Dauer der Überlassung gilt der Beschäftiger im Sinne des Arbeitszeitschutzes als Arbeitgeber. Er hat da- her sämtliche arbeitszeitrechtlichen, gesetzlichen oder kollektivvertraglichen, in seinem Betrieb geltenden Best- immungen zu beachten.

b. Arbeitszeitregelung für Agenturleistungen

Die cinnamon GmbH ist für die Einhaltung der Arbeitszeitschutzbestimmungen während der Erfüllung des Ver- trages verantwortlich. Den Arbeitnehmern steht während ihrer Tätigkeit, wenn diese mehr als 6 Stunden be- trägt, eine Pause im Ausmaß von mindestens 30 Minuten zu, während der Nachtarbeitszeit zusätzlich 10 Minu- ten. Der Auftraggeber hat die Ruhepausen zu uneingeschränkt zu gewähren. Falls Arbeitskräfte für mehr als 8 Stunden benötigt werden, wird die cinnamon GmbH die Arbeitskräfte in Schichten einteilen. In jedem Fall wird die volle Verrechnung der Pausenzeit durch die cinnamon GmbH gegenüber dem Auftraggeber vereinbart.

6. Nebenabreden zur Leistungsvereinbarung:

Nebenanreden, die den vertraglichen Leistungsumfang ergänzen oder abändern bedürfen der Schriftform.

Änderungen des Leistungsumfanges sowie Abänderungen der Leistungserbringung, welche nach Vertragsabschluss nötig werden, sind zulässig, sofern sie einvernehmlich vereinbart sind und solange sie nicht von erheblichem Umfang sind und das Gesamtkonzept der Vereinbarung nicht wesentlich beeinträchtigen.

7. Abrechnung/Verrechnung:

a. Abrechnung der Arbeitskräfteüberlassung

Die Abrechnung der überlassenen Arbeitskräfte erfolgt aufgrund der verrichteten Arbeitszeiten, wobei Pause Zeiten nicht als Arbeitszeit verrechnet werden, nach den im Vertrag und der Leistungsbeschreibung getroffenen Vereinbarungen sowie etwaigen zusätzlichen Vereinbarungen. Alle Preise verstehen sich netto ohne Mehrwert- steuer. Der Beschäftiger verpflichtet sich allfällige geführte Stundenlisten abzuzeichnen.

b. Abrechnung sonstiger Agenturtätigkeiten und individueller Leistungen

Die Fälligkeit und Bezahlung der vereinbarten Auftragssumme ergibt sich aus der Vertragsvereinbarung. Wurde diesbezüglich nichts vereinbart, so ist die cinnamon GmbH berechtigt jede einzelne Leistung sofort nach der Er- bringung in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Zur Deckung der Aufwendungen kann die cinnamon GmbH auch Vorschüsse verlangen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich zum Ersatz allfälliger zur Leistungserbringung nötiger Barauslagen und Auf- wendungen jeweils binnen 7 Tagen.

Zu Barauslagen zählen: sämtliche Zugtickets zum Erfüllungsort und wieder zurück, Fahrkarten für den öffentli- chen Verkehr, Taxifahrten falls die An-oder Heimfahrt nicht mit dem öffentlichen Verkehr möglich oder unzu- mutbar ist, Benzinkosten, Mautgebühren, Visa und Übernachtungskosten sowie etwaige Gebühren für Geneh- migungen.

Werden nach Vertragsabschluss in der Leistungsvereinbarung nicht enthaltene Leistungen oder Mehraufwen- dungen, welche aufgrund der unvollständigen oder unrichtigen Angaben des Auftraggebers notwendig sind, ausgeführt, so werden diese adäquat zum Ausmaß der ursprünglichen Leistungsverpflichtung wie die vereinbar- ten Leistungen verrechnet.

Sämtliche durch der cinnamon GmbH nicht zurechenbare Dritte verursachte Verzögerungen der Leistungser- bringung werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, aus dem Titel der Gewährleistung oder auf Grund von sonstigen, nicht von der cinnamon GmbH anerkannten oder gerichtlich festgestellten Ansprüchen Zahlungen zurückbehalten. Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft, ist eine Aufrechnung gegen Ansprüche der cinnamon GmbH mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ausgeschlossen.

Infolge von Krankheit oder Unfall an der Erbringung der Leistung verhinderte eingesetzte Arbeitskräfte werden von der cinnamon GmbH ersetzt, allfällige dadurch anfallende Mehraufwendungen und Barauslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Wurden seitens der cinnamon GmbH Dritte mit der Vertragserfüllung beauftragt, so entsteht keine Verpflich- tung dem Auftraggeber gegenüber Rechnungen des beauftragten Dritten vorzulegen.

8. Ersatz der Reisekosten:

a. Reisekostenersatz überlassener Arbeitskräfte und sonstigen Personals

Für überlassene Arbeitskräfte und sonstiges Personal werdenZugtickets für die 2. Klasse;
Kosten für die Übernachtung in einem 3 Sterne Hotel im Doppelzimmer; Economy Flüge;
Mietwagen der Kompaktklasse verrechnet.

b. Reisekostenersatz überlassener leitender Arbeitskräfte und organisatorisch tätigen Personals

Für unser internes Personal, welches insbesondere aber nicht ausschließlich leitende oder organisatorische Tätigkeiten ausübt, werdenZugtickets der 1. Klasse; Kosten für die Übernachtung in einem 4 Sterne Hotel im Einzelzimmer; Economy Flüge innerhalb Europas und Premium Economy/Business Flüge für Strecken außerhalb Europas; Mietwaagen der Mittelklasse verrechnet.

Welcher Reiskostenersatz zur Anwendung gelangt, hängt von den individuell definierten Aufträgen und die je- weils zu erbringenden Leistungen der überlassenen Arbeitskräfte ab.

9. Vertragserfüllung:

Erfüllungsort ist der jeweilige in der Leistungsbeschreibung vereinbarte Ort.

10. Gewährleistung:

a. Gewährleistung bei überlassenen Arbeitskräften

Die cinnamon GmbH leistet Gewähr dafür, dass die überlassene Arbeitskraft über die prinzipielle Eignung ver- fügt, die in der Leistungsbeschreibung angeführten Leistungen zu erbringen. Im Falle der Kündigung oder Ver- hinderung der überlassenen Arbeitskraft, steht es der cinnamon GmbH frei eine gleich qualifizierte Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen. Der Beschäftiger hat keinen Rechtsanspruch auf die Leistungserbringung durch eine bestimmte Person. Falls der Beschäftiger die Arbeitskraft ablehnt, ist dies der Beschäftigerseite zuzurechnen.Der Beschäftiger hat jede vertragliche Pflichtverletzung einer überlassenen Arbeitskraft sofort der cinnamon GmbH zu melden.

b. Gewährleistung bei sonstigen Agenturleistungen

Allfällige Mängel sind gegenüber der cinnamon unverzüglich, jedoch spätestens eine Woche nach Vertragserfül- lung schriftlich zu rügen.Die Gewährleistung beschränkt sich grundsätzlich auf Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden und Austausch. Lediglich für zur Gänze nicht erbrachte Hauptleistungen wird eine Preisminderung, in verhältnismäßiger Höhe zur gesamten Leistung gewährt.

11. Haftung:

Die cinnamon GmbH wählt ihre Mitarbeitet fürsorglich bezüglich ihrer generellen Eignung aus und steht nicht für fachspezifische Fähigkeiten der Arbeitskräfte oder deren Fehlen ein.

a. Haftung bei Arbeitskräfteüberlassung

Für Schäden, welche dem Beschäftiger unmittelbar aufgrund eines Auswahlverschuldens der cinnamon GmbH entstanden sind, haftet die cinnamon GmbH nur für vorsätzlich oder grob fahrlässige Sorgfaltsverletzungen, falls die mangelnde Eignung nicht ohnehin für den Beschäftiger erkennbar war.Wird eine überlassene Arbeitskraft für Geldangelegenheiten eingesetzt, wie etwa Kassenführung, Verwahrung und Verwaltung von Geld, Wertpapieren und Wertsachen, übernimmt die cinnamon GmbH keinerlei Haftung. Desselbe gilt für Transportaufträge und -schäden. Der Beschäftiger hat für die entsprechenden Versicherungen selbst zu sorgen und die cinnamon GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

b. Haftung für Agenturleistungen

Die cinnamon GmbH haftet bei von ihr verschuldeten Personenschäden nur im Fall vorsätzlicher oder grob fahr- lässiger Sorgfaltsverletzungen. Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft, so haftet die cinnamon GmbH für Personenschäden unbeschränkt. Für nachweislich von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Sach- schäden haftet die cinnamon GmbH für den Aufwand der Wiederherstellung. Eine Haftung für mittelbare Schä- den, entgangenen Gewinn sowie sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen.

c. Haftung für Transport und Verpackung

Die cinnamon GmbH übernimmt keine Haftung für im Zuge der Vertragserfüllung durchgeführte Transporte und Verpackungen.

12. Geheimhaltung und Datenschutz

Die cinnamon GmbH, sowie der Auftraggeber verpflichten sich alle Informationen, alle zur Verfügung gestellten und überlassenen Unterlagen und Daten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis oder dessen Erfüllung stehen, während und auch nach Beendigung, gegenüber Dritten geheim zu halten.

Der Schutz der personenbezogenen Daten ist der cinnamon GmbH ein Anliegen. Die cinnamon GmbH verarbeitet die Daten der Auftraggeber daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Der Rechtsgrund der Verarbeitung sind die Gewerbeberechtigung für Dienstleistungen in der Arbeitskräfteüberlassung und Vertragserfül- lung.

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, wenn sie der cinnamon GmbH mitgeteilt werden. Darüber hinaus werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Ein über die Reichwerte der gesetzlichen Erlaubnistatbestände hin- ausgehende Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung.

Die cinnamon GmbH verarbeitete, speichert und gibt bekanntgegebene Daten und sonstige Informationen an Dritte zur Vertragserfüllung weiter.

Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Bewerbungsunterlagen und sonstigen personenbezogenen Daten, die ihm durch die cinnamon GmbH zur Verfügung gestellt werden vertraulich zu behandeln, falls diese nicht benötigt werden zu retournieren oder zu vernichten.

Die seitens der cinnamon GmbH zur Verfügung gestellten Unterlagen und Daten dürfen ohne schriftliches Einver- ständnis der cinnamon GmbH keinesfalls Dritten zur Verfügung gestellt werden.

a. Verwendung von Ton-, Bild- und Filmmaterial

Beide Vertragsparteien sind gleichermaßen berechtigt die bei der Vertragserfüllung hergestellten Ton-, Bild- und Filmmaterialien für eigene Zwecke zu verwenden, ohne Beschränkung auf bestimmte Print-, Online- und Digitalmedien.

13. Vertragsdauer:

Die Vertragsdauer wird je nach Leistungsbeschreibung individuell, auf Dauer des Auftrages oder auf bestimmte Zeit vereinbart. Eine Vertragsauflösung steht der cinnamon GmbH aus wichtigen Gründen auch vorzeitig zu.

14. Abstandszahlung:

a. Abschlagszahlung für überlassene Arbeitskräfte

Der Beschäftiger verpflichtet sich der cinnamon GmbH eine Abschlagszahlung zu entrichteten, falls während der Überlassung, anschließend oder innerhalb der nachfolgenden 12 Monate mit der überlassenen Arbeitskraft ein selbständiges oder unselbständiges Dienstverhältnis eingegangen wird. Dies gilt nicht nur für überlassene Arbeitskräfte, sonder auch für jene, welche aufgrund von vermittelten Vorstellungsgesprächen beim selben Beschäftiger eine unselbständige oder selbständige Beschäftigung eingehen. Die Abschlagszahlung beträgt mindestens EUR 15.000,00, bei Nachweis eines höheren Schadens ist der höhere Schaden zu ersetzen.

b. Abstandszahlung Agenturleistungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich bei sonstigen Agenturleistungen, kein Personal, das im Rahmen der Zusammenar- beit von der cinnamon GmbH eingesetzt wird, während der Vertragslaufzeit bzw. innerhalb von 12 Monaten nach Ver- tragsende, ohne Einschaltung von der cinnamon GmbH direkt oder indirekt zu beauftragen.
Im Fall des Zuwiderhandelns wird eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Pönalezahlung von EUR 15.000,00 vereinbart.

15. Stornierung:

a. Stornierung von überlassenen Arbeitskräften

Sollten vor Dienstantritt oder nach Antritt, jedoch vor Vertragsende die überlassenen Arbeitskräfte nicht mehr benötigt werden, müssen alle bis dahin entstandenen Kosten seitens des Beschäftigers ersetzt werden.

b. Stornierung von Agenturleistungen

Im Falle einer Vertragsauflösung oder Stornierung von Agenturleistungen durch den Auftraggeber vor Leis- tungserbringung ist die cinnamon GmbH berechtigt, die getätigten Aufwendungen in Rechnung zu stellen und zusätzlich Stornokosten zu verlangen, dies, wie folgt je nach Zeitpunkt der Stornierung in Prozentsätzen der vereinbarten Auftragssumme:

  • Bis 60 Tage vor der Leistungserringung – Storno kostenfrei
  • von 60 bis 30 Tage – 15 % der Auftragssumme
  • von 30 bis 14 Tage – 35% der Auftragssumme
  • von 14 bis 7 Tage – 50 % der Auftragssumme
  • von 7 Tagen bis 2 Tage – 75% der Auftragssumme
  • 24 h bis zum vereinbarten Leistungszeitpunkt – 100 % der Auftragssumme

16. Anwendbares Recht und Gerichtstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, mit Ausnahme des UN- Kaufrechts sowie der Verweisungs- normen. Gerichtsstand für sämtliche zwischen der cinnamon GmbH und dem Auftraggeber aus der Vertragsbeziehung entstehenden Streitigkeiten, ist das am Firmensitz der cinnamon GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht. Dies gilt auch wenn der Auftragsgeber selbst nicht in Österreich ansässig ist und die Leistungserbringung außerhalb Öster- reichs liegt.

17. Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so werden die Gültigkeit des Vertrages und der restlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen dadurch nicht berührt. Die cinnamon GmbH und der Auftragsgeber werden im Übereinkommen die weggefal- lene Bestimmung durch solche, welche dem Regelungszweck am ehesten entsprechen, ersetzten.

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